1. Auf die Beschwerde der Kindesmutter wird der Beschluss des Amtsgerichts Naumburg vom 30. August 2021,
2. Die Gerichtskosten beider Instanzen tragen beide Elternteile je zur Hälfte; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3. Der Kindesmutter wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin S. aus Z. bewilligt.
4. Der Verfahrenswert für die Beschwerdeinstanz wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
I.
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