Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2) (Mutter) vom 2.5.2012 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Minden vom 19.4.2012 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Beschwerde, an das Amtsgericht zurückverwiesen.
2.Der Gegenstandswert für die Beschwerde wird auf 3.000 € festgesetzt.
I.
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