Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 16.11.2015 - 221 F 318/15 - wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.500,00 Euro festgesetzt.
I.
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