Auf die Beschwerde der Staatskasse wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Idar-Oberstein vom 12.10.2016 abgeändert.
Auf die Erinnerung der Staatskasse wird der Vergütungsfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Idar-Oberstein vom 13.10.2015 in der Fassung des Teilabhilfevergütungsfestsetzungsbeschlusses vom 15.07.2016 abgeändert und die der Anwaltskanzlei ...[A] aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung auf 913,44 € festgesetzt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|