Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 17.09.2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Dortmund vom 09.09.2015 (AZ: 118 F 480/15) wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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