Auf die Erinnerung der Rechtsanwälte Rosenstein und Partner wird der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 1. Juli 1999 teilweise abgeändert und die an die Rechtsanwälte Rosenstein und Partner aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung auf insgesamt 1.695,05 DM festgesetzt.
Die nach §
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