I.
Die Klägerin hat im vorliegenden Rechtsstreit Ansprüche auf die Erstattung von Steuernachteilen im Rahmen des sogenannten Realsplittings in Höhe von insgesamt 3.743,49 Euro geltend gemacht. Der Rechtsstreit ist durch Prozessvergleich vom 15.12.2005 beendet worden, wobei die Parteien folgende Kostenregelung vereinbart haben:
"Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte, die Kosten der Vereinbarung werden gegeneinander aufgehoben".
Den Streitwert für das Verfahren hat das Erstgericht auf 3.743,49 Euro und für die Vereinbarung auf 10.500 Euro festgesetzt.
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