Auf die Beschwerde der Staatskasse wird der Beschluss des Amtsgericht - Familiengericht - Bad Sobernheim vom 23.06.2015 abgeändert und der Wert auch für den Vergleich auf 3.000 € festgesetzt.
2.Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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