Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt bis zu 3000 €.
Der Verfahrensbevollmächtigte des Beschwerdeführers erbittet die Festsetzung des Verfahrenswertes einer Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Sachverständigen in einer Kindschaftssache.
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