Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.
Beschwerdewert: EUR 1.000,00
Der Verfahrenskostenhilfeantrag des Antragstellers für das Beschwerdeverfahren vom 19.06.2013 wird zurückgewiesen; insofern wird die Rechtsbeschwerde zugelassen.
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