Anwendbares Recht für die Scheidung afghanischer Eheleute
KG, Urteil vom 27.06.2001 - Aktenzeichen 3 UF 3906/00
DRsp Nr. 2005/7472
Anwendbares Recht für die Scheidung afghanischer Eheleute
Eine Ehe unter afghanischen Staatsangehörigen ist gem. Art. 17 Abs. 1 S. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 Nr. 1EGBGB grundsätzlich nach afghanischem Recht zu scheiden. Lässt sich das afghanische Recht nicht hinreichend sicher feststellen, so ist hilfsweise deutsches Recht anzuwenden.