AG Duisburg-Ruhrort, vom 22.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 19 F 184/01
Anwendbares Recht für Scheidung von Ehegatten verschiedener Staatsangehörigkeit in Deutschland
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.11.2004 - Aktenzeichen II-1 WF 186/04
DRsp Nr. 2006/9750
Anwendbares Recht für Scheidung von Ehegatten verschiedener Staatsangehörigkeit in Deutschland
Haben beide Ehegatten, ohne dass eine gemeinsame türkische Staatsangehörigkeit besteht, bei Einreichung des Scheidungsantrages ihren Wohnsitz oder zumindest ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, so ist auf das Scheidungsverfahren deutsches Recht anzuwenden.