Auf die Berufung des Antragsgegners wird das am 10.06.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegen abgeändert.
Der Scheidungsantrag der Antragstellerin vom 23.02.2009 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
I.
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