AG Halle-Saalkreis, vom 30.12.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 24 F 2127/05
Anwendbarkeit der Beweislastregel von 100 % des Regelbetrages nach der RegelbetragVO im PKH-Prüfungsverfahren
OLG Naumburg, Beschluss vom 23.03.2006 - Aktenzeichen 4 WF 4/06
DRsp Nr. 2007/2156
Anwendbarkeit der Beweislastregel von 100 % des Regelbetrages nach der RegelbetragVO im PKH-Prüfungsverfahren
»1. Nach Ansicht des Senates ist die Beweislastregel von 100 % des Regelbetrages nach der RegelbetragVO im PKH-Prüfungsverfahren grundsätzlich nicht anwendbar, wenn der Unterhaltsschuldner 4 oder 5 Kindern zum Unterhalt verpflichtet ist. Dies deshalb, weil alle bekannten Umstände zu beurteilen und einzubeziehen sind und im gewissen Umfang auch eine Vorwegnahme der Beweisbarkeit zulässig ist.2. Ob dies auch für das Hauptverfahren gilt kann im konkreten Fall dahingestellt bleiben.«