Die Revision gegen das Urteil des 17. Zivilsenats - Senat für Familiensachen - des Kammergerichts in Berlin vom 20. April 2012 wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.
Die Antragstellerin nimmt den Antragsgegner in einer abgetrennten Scheidungsfolgesache auf Zahlung von Zugewinnausgleich in Anspruch.
Die Ehe der Parteien ist auf den am 28. Juni 1997 zugestellten Antrag durch Urteil vom 20. Dezember 2006, rechtskräftig seit dem 17. April 2007, geschieden worden.
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