AG St. Ingbert, vom 26.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 11 F 270/05
Anwendbarkeit des § 1587c BGB im Rahmen des Verfahrens zur Abänderung des ursprünglichen Versorgungsausgleichs?
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 09.07.2007 - Aktenzeichen 9 UF 23/07
DRsp Nr. 2007/22739
Anwendbarkeit des § 1587cBGB im Rahmen des Verfahrens zur Abänderung des ursprünglichen Versorgungsausgleichs?
»Die Vorschrift des § 10a Abs. 3VAHRG ist nicht dahin zu verstehen, dass er eine Anwendung des § 1587cBGB im Abänderungsverfahren generell verhindert und Billigkeitserwägungen nur in dem von ihm gezogenen Rahmen und nur mit der Rechtsfolge zulässt, dass eine Abänderung der Erstentscheidung unterbleibt. Vielmehr kommt eine Herabsetzung oder ein Ausschluss nach § 1587cBGB, soweit der Einstieg in die Abänderung eröffnet ist, dann in Betracht, wenn sich das wirtschaftliche Gleichgewicht zu Lasten des Ausgleichsverpflichteten so verändert, dass eine Inanspruchnahme im Rahmen des Versorgungsausgleichs grob unbillig wäre.«