Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu EUR 2.000 festgesetzt (§ 50 FamGKG).
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|