OLG Saarbrücken - Beschluss vom 01.04.2011
6 UF 6/11
Normen:
BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2; KSÜ Art. 15;
Fundstellen:
FamRZ 2011, 1514
Vorinstanzen:
AG Saarbrücken Beschluss - 40 F 212/08 SO ? 08.12.2010,

Anwendbarkeit des KSÜ auf vor dem Inkrafttreten in der Bundesrepublik Deutschland eingeleitete Verfahren; Entscheidung über die elterliche Sorge bei steten und massiven Herabwürdigungen eines Elternteils durch den anderen

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 01.04.2011 - Aktenzeichen 6 UF 6/11

DRsp Nr. 2011/14405

Anwendbarkeit des KSÜ auf vor dem Inkrafttreten in der Bundesrepublik Deutschland eingeleitete Verfahren; Entscheidung über die elterliche Sorge bei steten und massiven Herabwürdigungen eines Elternteils durch den anderen

1. Das am 1. Januar 2011 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getretene KSÜ ist hinsichtlich der Frage des anwendbaren Rechts auch auf Verfahren anwendbar, die vor diesem Tag eingeleitet wurden (Anschluss an BGH, Beschl. v. 16. März 2011, XII ZB 407/10). 2. Zur vollständigen Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei steten und massiven Herabwürdigungen eines Elternteils durch den anderen.

1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – in Saarbrücken vom 8. Dezember 2010 – 40 F 212/08 SO – wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

2. Der Beschwerdewert wird auf 3.000 Euro festgesetzt.

3. Der Antragsgegnerin wird mit Wirkung vom 23. Februar 2011 ratenfreie Verfahrenskostenhilfe für den zweiten Rechtszug unter gleichzeitiger Beiordnung von Rechtsanwalt, bewilligt.

4. Dem Antragsteller wird die für das Beschwerdeverfahren nachgesuchte Verfahrenskostenhilfe verweigert.

Normenkette:

BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2; KSÜ Art. 15;

Gründe