Die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des 5. Zivilsenats - Senat für Familiensachen in Freiburg - des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 13. August 2012 wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten für das Rechtsbeschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
Wert: 3.000 €
I.
Das Verfahren betrifft die Aufhebung einer Minderjährigenadoption.
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