Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Riesa - Familiengericht - vom 24.01.2023 aufgehoben.
I.
Die Antragstellerin wendet sich gegen die Aufhebung der ihr mit Beschluss vom 28.05.2021 ohne die Festsetzung von Zahlungen bewilligten Verfahrenskostenhilfe für ein Umgangsverfahren, von dessen Kosten 3.276,22 € auf die Antragstellerin entfallen.
Grundlage der Bewilligung war die Erklärung der Antragstellerin vom 06.04.2021, wonach sie neben dem Kindergeld für ein Kind nur Elterngeld in Höhe von 377,49 € bezog.
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