Das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 6. August 2010 und der Bescheid vom 13. November 2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10. Juli 2008 in der Fassung durch das Teilanerkenntnis vom 13. September 2012 werden abgeändert.
Der Erstattungsbescheid wird aufgehoben, soweit für den Zeitraum vom 1. September 2006 bis zum 31. Dezember 2006 ein über 27,29 EUR hinausgehender Betrag gefordert wird.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Der Beklagte hat ½ der außergerichtlichen Kosten des Klägers zu erstatten.
Die Revision wird beschränkt auf den Zeitraum vom 1. September 2006 bis 31. Dezember 2006 zugelassen.
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