Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Der Antrag der Antragstellerin auf Übertragung der Alleinsorge für das betroffene Kind wird zurückgewiesen.
Die in beiden Rechtszügen anfallenden Gerichtskosten tragen die beteiligten Kindeseltern je zur Hälfte. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Beteiligten selbst.
Der Verfahrenswert wird für beide Rechtszüge festgesetzt auf 3.000,00 EUR.
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