Auf die Beschwerden des Vaters wird der Beschluss des Amtsgerichts Fürstenwalde (Spree) vom 1.4.2013 (Az.
1. Dem Vater wird die elterliche Sorge für das Kind L... N..., geboren am ....7.2008, zur alleinigen Ausübung übertragen.
2.Die Mutter hat das Recht, mit dem Kind L... N..., geboren am ....7.2008, wie folgt zusammen zu sein:
a) in den ungeraden Kalenderwochen jeweils sonnabends und sonntags von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr, beginnend mit dem 26.4.2014 bis einschließlich 22.6.2014;
b) in den ungeraden Kalenderwochen jeweils von sonnabends, 10 Uhr, bis sonntags, 18 Uhr, beginnend ab dem 5.7.2014 bis zum 31.8.2014;
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