Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der am 21. Juni 2007 verkündete Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Brandenburg an der Havel - 44 (42) F 193/05 -, soweit er das Sorgerecht betrifft, abgeändert und wie folgt neu gefasst.
Das Sorgerecht für die Kinder Mu... P..., geb. am .... Juli 2000, und Mi... P..., geb. am .... Mai 2002, wird auf die Antragstellerin übertragen.
Die weitergehende Beschwerde der Antragstellerin wird zurückgewiesen.
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