1. Die Beschwerde der Mutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 10.12.2015 wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Mutter zu tragen.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000 € festgesetzt.
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|