Auf die Berufung der Klägerin wird das am 05. Juli 2011 verkündete Teilurteil des Amtsgerichts Oranienburg - Az.
Außerdem wird die Kostenentscheidung aufgehoben, soweit sie zu Lasten der Klägerin zu 1. ergangen ist.
Gerichtskosten des Berufungsverfahrens werden nicht erhoben.
Im Übrigen hat der Beklagte die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 1.500,00 € festgesetzt.
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