Auf die Beschwerde des Antragsgegners vom 26.01.2018 wird der auf den datierte Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bad Homburg vor der Höhe, Az.
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Von den Gerichtskosten des Verfahrens beider Instanzen haben die Eltern je 50% zu tragen; im Übrigen findet keine Kostenerstattung statt.
Beschwerdewert: € 3.000,00.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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