Aufrechterhaltung eines Sorgerechtsantrages nach Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes
BGH, Beschluß vom 04.04.2001 - Aktenzeichen XII ZB 147/99
DRsp Nr. 2001/7983
Aufrechterhaltung eines Sorgerechtsantrages nach Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes
Ein Antrag auf alleinige Übertragung der elterlichen Sorge i.S. von Art. 15 § 2 Abs. 4KindRG ist auch dann gestellt, wenn bereits vor dem 01. Juli 1998 ein eindeutiger Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge gestellt worden ist und der antragstellende Elternteil hieran in dem weiteren Verfahren uneingeschränkt festgehalten hat (im Anschluß an BGH - XII ZB 72/97 - 24.05.2000).
Gründe:
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