BGH - Beschluß vom 04.04.2001
XII ZB 147/99
Vorinstanzen:
OLG Dresden,

Aufrechterhaltung eines Sorgerechtsantrages nach Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes

BGH, Beschluß vom 04.04.2001 - Aktenzeichen XII ZB 147/99

DRsp Nr. 2001/7983

Aufrechterhaltung eines Sorgerechtsantrages nach Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes

Ein Antrag auf alleinige Übertragung der elterlichen Sorge i.S. von Art. 15 § 2 Abs. 4 KindRG ist auch dann gestellt, wenn bereits vor dem 01. Juli 1998 ein eindeutiger Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge gestellt worden ist und der antragstellende Elternteil hieran in dem weiteren Verfahren uneingeschränkt festgehalten hat (im Anschluß an BGH - XII ZB 72/97 - 24.05.2000).

Gründe: