KG - Urteil vom 08.06.2001
18 UF 9867/00
Normen:
BGB § 1572 Abs. 2 § 1573 Abs. 5 § 1579 Nr. 7 ;
Fundstellen:
KGReport-Berlin 2002, 150
Vorinstanzen:
AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, - Vorinstanzaktenzeichen 156 F 1975/00

Aufstockungsunterhalt bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft des Unterhaltsberechtigten

KG, Urteil vom 08.06.2001 - Aktenzeichen 18 UF 9867/00

DRsp Nr. 2005/7108

Aufstockungsunterhalt bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft des Unterhaltsberechtigten

1. Die Billigkeitsklausel des § 1579 Nr. 7 BGB ist auf eine nichteheliche Lebensgemeinschaft des Unterhaltsberechtigten jedenfalls dann nicht anzuwenden, wenn diese zwar drei Jahre bestanden hat, aber jetzt beendet ist. 2. Die Entscheidung darüber, ob eine Befristung des (Aufstockungs-)Unterhalts in Betracht kommt, erfordert eine umfassende Billigkeitsabwägung, in der die tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere auch die Unterhaltspflichten gegenüber den Kindern und deren Betreuungssituation, überschaubar und längerfristig geklärt sein müssen, was hier noch nicht der Fall ist.

Normenkette:

BGB § 1572 Abs. 2 § 1573 Abs. 5 § 1579 Nr. 7 ;
Vorinstanz: AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, - Vorinstanzaktenzeichen 156 F 1975/00
Fundstellen
KGReport-Berlin 2002, 150