BGH - Urteil vom 14.07.1999
XII ZR 230/97
Normen:
BGB § 1610 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DAVorm 2000, 153
FamRZ 2000, 420
FuR 2000, 92
MDR 2000, 217
NJW-RR 2000, 593
Vorinstanzen:
OLG Saarbrücken,
AG Saarbrücken,

Ausbildungsunterhalt für Studium nach Absolvierung einer Lehre

BGH, Urteil vom 14.07.1999 - Aktenzeichen XII ZR 230/97

DRsp Nr. 1999/11192

Ausbildungsunterhalt für Studium nach Absolvierung einer Lehre

»Zum Anspruch eines Kindes, das bereits eine Lehre absolviert hat, auf Ausbildungsunterhalt für ein nach späterer Erlangung der Hochschulreife aufgenommenes Studium.«

Normenkette:

BGB § 1610 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Der Kläger nimmt den Beklagten, seinen Vater, auf Zahlung von Ausbildungsunterhalt in Anspruch.