I.
Die heute fünf Jahre alten Zwillinge F. und L. sind aus der nichtehelichen Beziehung der Parteien hervorgegangen. Sie leben bei der Antragsgegnerin, die alleinige Inhaberin der elterlichen Sorge ist, und besuchen derzeit noch den Kindergarten. Die Einschulung ist für das kommende Schuljahr 2006/2007 vorgesehen.
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