1. Die Beschwerde der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte gegen den Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 15.07.2010 wird
z u r ü c k g e w i e s e n .
2. Die Anschlussbeschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 15.07.2010 wird
z u r ü c k g e w i e s e n .
3. Beschwerdeführerin und Anschlussbeschwerdeführerin tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens je zur Hälfte. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
4. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens: 1.410,-- €
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