Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Stuttgart vom 20.10.2017 wird
zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
3.Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.440,99 Euro festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten um den Ausgleich der von der Antragsgegnerin im Kalenderjahr 2013 bezogenen kindbezogenen Anteile des Familienzuschlags.
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