1.1.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin in der allgemeinen Rentenversicherung bei der E L-C-T ##### zu Gunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 6,4925 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto ##### bei der E L-C-T bezogen auf den 31.01.2011 übertragen.
1.2.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin in der allgemeinen Rentenversicherung (Ost) bei der E L-C-T ##### zu Gunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 3,0584 Entgeltpunkten(Ost) auf das vorhandene Konto ##### bei der E L-C-T bezogen auf den 31.01.2011 übertragen.
1.3.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin in der L Rentenversicherung bei der E L-C-T ##### zu Gunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 0,0294 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto ##### bei der E L- C-T bezogen auf den 31.01.2011 übertragen.
1.4.
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