Auf die Beschwerde der beteiligten Deutschen Rentenversicherung K.-B.-S. wird der Beschluss des Amtsgerichts Mettmann vom 27.07.2010 – Az.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung K-B.-S, Versicherungsnummer …, zu Gunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 8,8173 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto …bei der Deutschen Rentenversicherung K.-B-S, bezogen auf den 31. 01. 2010, übertragen.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung K-B-S Versicherungsnummer … zu Gunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 0,5654 knappschaftlichen Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto …
bei der Deutschen Rentenversicherung K-B-S bezogen auf den 31. 01. 2010 übertragen.
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