BGH - Beschluß vom 13.03.2002
XII ZR 10/00
Normen:
BGB § 426 ;
Fundstellen:
FuR 2002, 498
Vorinstanzen:
OLG Koblenz,

Ausgleich von Steuererstattungen unter Ehegatten

BGH, Beschluß vom 13.03.2002 - Aktenzeichen XII ZR 10/00

DRsp Nr. 2002/4991

Ausgleich von Steuererstattungen unter Ehegatten

Hat ein Ehegatte Vorauszahlungen auf die gemeinsame Einkommenssteuerschuld allein entrichtet, so ist im Zweifel insbesondere aufgrund langjähriger Übung davon auszugehen, daß eine konkludente Vereinbarung des Inhalts besteht, daß die Beträge, die über die bestehenden Steuerschulden hinaus gezahlt worden sind, an ihn zurückfließen. Die Steuererstattungen stehen im Innenverhältnis somit ihm alleine zu.

Normenkette:

BGB § 426 ;

Gründe:

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision hat im Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (vgl. § 554 b ZPO a.F. in der Auslegung des Beschlusses des BVerfG vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - BVerfGE 54, 277).