OLG Naumburg - Beschluss vom 02.01.2012
8 W 7/11
Normen:
BGB § 812 Abs. 1;
Fundstellen:
MDR 2012, 1348
NotBZ 2012, 479
Vorinstanzen:
LG Magdeburg, vom 20.10.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 1132/11

Ausgleichsansprüche unter Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wegen Investitionen in das im Alleineigentum eines Partners stehende Hausgrundstück

OLG Naumburg, Beschluss vom 02.01.2012 - Aktenzeichen 8 W 7/11

DRsp Nr. 2012/19010

Ausgleichsansprüche unter Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wegen Investitionen in das im Alleineigentum eines Partners stehende Hausgrundstück

Ausgleichansprüche wegen Investitionen, die während einer nichtehelichen Lebenspartnerschaft in das im Alleineigentum des Partners stehende Hausgrundstück getätigt wurden, scheiden aus, wenn der Zuwendende des Grundstück nach der Trennung - abgesichert durch ein dingliches Wohnrecht - allein weiter nutzt.

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss der 11. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg vom 20.10.2011 (Az.: 11 O 1132/11) wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren sind vom Kläger zu tragen; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Normenkette:

BGB § 812 Abs. 1;

Gründe:

Die zulässige sofortige Beschwerde ist nicht begründet. Der Senat teilt die vom Landgericht vertretene Auffassung, dass die beabsichtigte Klage beim derzeitigen Aktenstand keine Aussicht auf Erfolg bietet (§ 114 S. 1 ZPO).