I.
Die Antragsgegnerin ist auf Grund Anerkenntnisurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Zweibrücken vom. 28. Januar 1999 dem Antragsteller zur Auskunft über ihre Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit, einschließlich Nebentätigkeit, aus ehrenamtlicher Tätigkeit, Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen jeweils unter Vorlage von im Urteil im einzelnen genannten Belegen und Erteilung einer systematischen Aufstellung und jeweils für die zurückliegenden zwölf Monate verpflichtet.
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