Die Parteien, Bruder und Schwester, sind im notariellen Testament ihrer Mutter vom 16. November 1981 zu gleichen Teilen als die beiden Miterben eingesetzt. Der Kläger verlangt von der Beklagten die Mitwirkung bei seinem Versuch, die Nichtigkeit dieses Testaments wegen Testierunfähigkeit der Erblasserin feststellen zu lassen, damit ein den Kläger allein einsetzendes und die Beklagte mit einem Vermächtnis bedenkendes Testament aus dem Jahre 1959 zum Zuge kommt.
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