OLG Hamm - Beschluss vom 05.09.2006
1 WF 211/06
Normen:
BGB § 1580 § 1605 Abs. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 2007, 163
Vorinstanzen:
AG Bielefeld, vom 04.07.2006

Auskunftsanspruch wegen Unterhalt unabhängig von bereits geleisteten freiwilligen Unterhaltszahlungen

OLG Hamm, Beschluss vom 05.09.2006 - Aktenzeichen 1 WF 211/06

DRsp Nr. 2007/6715

Auskunftsanspruch wegen Unterhalt unabhängig von bereits geleisteten freiwilligen Unterhaltszahlungen

Der Auskunftsanspruch des Unterhaltsberechtigten dient dazu, den gesamten Anspruch beziffern zu können. Freiwillige Zahlungen des Unterhaltsschuldners haben darauf keinen Einfluss.

Normenkette:

BGB § 1580 § 1605 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe: