Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz werden dem Antragsteller auferlegt.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird wie folgt festgesetzt:
bis zum 29.8.2012 auf 1.000,00 €,
und ab dem 30.8.2012 auf 1.309,64 €.
Der Antrag des Antragstellers vom 22.8.2012 auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
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