I. Die Erblasserin verstarb im Alter von 92 Jahren. Sie war verheiratet mit X. Aus ihrer Ehe entstammen vier Kinder, die Beteiligten zu 1 bis 4. X war Eigentümer eines Grundstücks, auf dem er 1947/1948 das im Krieg zerstörte Haus wieder errichtete. In diesem betrieb er als Einzelkaufmann eine Lebensmittelgroßhandlung. Das Haus wurde zum Teil zu Wohnzwecken privat genutzt.
Die Eheleute schlossen am 8.9.1948 einen Erbvertrag, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzten. Am 28.12.1951 verfaßte die Erblasserin ein eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Testament, das ihr Ehemann mit der Überschrift "Gemeinschaftliches Testament" versah und am 8.1.1952 mit dem Zusatz "Mit oben stehendem einverstanden" eigenhändig unterschrieb. Das Testament hat folgenden Wortlaut:
Gemeinschaftliches Testament
28.12.51
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