Den Antragstellern wird für ihre beabsichtigte Beschwerde gegen den am 10. März 2011 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Gronau (14 F 121/10) unter Beiordnung von Rechtsanwalt M Verfahrenskostenhilfe bewilligt. Der Antragstellerin zu 1) wird aufgegeben, monatliche Rückzahlungsraten über 30 € beginnend mit dem 10. Juli 2011 zu erbringen.
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