Die Klägerin verlangt Darlehensrückzahlung von der Beklagten, ihrer Schwiegertochter. Deren Ehe mit dem Sohn der Klägerin ist seit dem 15. Oktober 1991 geschieden.
Der Sohn der Klägerin betreibt ein Fußbodenfachgeschäft. Darin arbeiteten früher beide Parteien mit. Die Beklagte übte außerdem noch eine Teilzeittätigkeit als Bauzeichnerin aus. Die - 1914 geborene - Klägerin war bis zum Rentenbeginn bei der Stadtverwaltung beschäftigt, zum 1. Juni 1979 meldete sie ein selbständiges Gewerbe "Schreibarbeiten, Buchführung- und Rechnungswesen" an.
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