I
Die Parteien sind getrennt lebende Eheleute. Sie sind Eigentümer einer Doppelhaushälfte zu je 1/2, die den Parteien als Ehewohnung diente und aus der der Kläger im Zuge der Trennung am 09.11.2005 ausgezogen ist.
Von der Beklagten, die die Wohnung nunmehr mit dem gemeinsamen Sohn allein nutzt, verlangt der Kläger ab Dezember 2005 die Zahlung einer Nutzungsentschädigung in monatlicher Höhe von 500,00 EUR, die er bereits vorprozessual mit Anwaltsschreiben vom 30.11.2005 i.H.v. monatlich 900,00 EUR geltend gemacht hat. Er ist der Ansicht, dass sich sein Anspruch aus § 745 II BGB ergebe und deshalb das Landgericht zuständig sei.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|