Auf die Beschwerde der Kindesmutter vom 24.10.2016 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hamm vom 28.9.2016 abgeändert.
Der Antrag des Kindesvaters vom 11.8.2016 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen werden gegeneinander aufgehoben.
Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf € 5.000,00 bestimmt.
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