Ausschluß der weiteren Beschwerde in Verfahren, die den persönlichen Umgang des Vaters mit dem nichtehelichen Kind zum Gegenstand haben
BayObLG, Beschluß vom 26.03.1996 - Aktenzeichen 1Z BR 48/96
DRsp Nr. 1996/20560
Ausschluß der weiteren Beschwerde in Verfahren, die den persönlichen Umgang des Vaters mit dem nichtehelichen Kind zum Gegenstand haben
»Der Ausschluß der weiteren Beschwerde in Verfahren, die den persönlichen Umgang des Vaters mit dem nichtehelichen Kind zum Gegenstand haben, erfaßt auch Zwischenentscheidungen (hier: befristete Sorgerechtseinschränkung zur Ermöglichung einer Untersuchung des Kindes und der Durchführung einer Interaktionsbeobachtung).«