BayObLG - Beschluß vom 26.03.1996
1Z BR 48/96
Normen:
BGB § 1711 ; FGG § 63a;
Fundstellen:
EzFamR aktuell 1996, 190
FPR 1996, 196
FPR 1996, 198
FamRZ 1997, 111
Vorinstanzen:
LG München I,
AG München,

Ausschluß der weiteren Beschwerde in Verfahren, die den persönlichen Umgang des Vaters mit dem nichtehelichen Kind zum Gegenstand haben

BayObLG, Beschluß vom 26.03.1996 - Aktenzeichen 1Z BR 48/96

DRsp Nr. 1996/20560

Ausschluß der weiteren Beschwerde in Verfahren, die den persönlichen Umgang des Vaters mit dem nichtehelichen Kind zum Gegenstand haben

»Der Ausschluß der weiteren Beschwerde in Verfahren, die den persönlichen Umgang des Vaters mit dem nichtehelichen Kind zum Gegenstand haben, erfaßt auch Zwischenentscheidungen (hier: befristete Sorgerechtseinschränkung zur Ermöglichung einer Untersuchung des Kindes und der Durchführung einer Interaktionsbeobachtung).«

Normenkette:

BGB § 1711 ; FGG § 63a;

Gründe: