Auf die Rechtsbeschwerde der Antragsgegner wird der Beschluss des 2. Familiensenats in Kassel des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 22. August 2013 aufgehoben.
Der Antrag auf Wiederaufnahme des Umgangsrechtsverfahrens wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
Beschwerdewert: 3.000 €
I.
Der Antragsteller begehrt Umgang mit dem im Jahr 2004 geborenen Sohn der Antragsgegner.
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