Die Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor der angefochtenen Entscheidung in Ziffer 1. wie folgt gefasst wird:
Der Umgang des Großvaters mit A wird bis zum 01.09.2014 ausgesetzt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Großvater zu tragen.
Beschwerdewert: € 3.000,00
1. Am 05.01.2012 regten die Großeltern mütterlicherseits des betroffenen Kindes an, den Umgang zwischen ihnen und dem Kind gerichtlich zu regeln.
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