Ausschluss des Umgangsrechts bei zerrütteten Beziehungen zwischen den Eltern
OLG Rostock, Beschluss vom 28.01.2004 - Aktenzeichen 11 UF 57/01
DRsp Nr. 2004/19871
Ausschluss des Umgangsrechts bei zerrütteten Beziehungen zwischen den Eltern
Ein Ausschluss des Umgangsrechts ist nur dann zulässig, wenn es zum Wohle des Kindes zwingend erforderlich ist, weil anders eine Gefährdung nicht abzuwenden wäre. Dies ist der Fall, wenn die Beziehung unter den Eltern dermaßen zerrüttet ist, dass Besuchskontakte ohne Belastung für das Kind nicht durchzusetzen sind. In diesem Fall ist ein zeitlich befristeter Ausschluss des Umgangsrechts zulässig und geboten.